AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN IMMA’s WELT

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist untersagt.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

Die Buchung erfolgt entweder direkt über die Webseite immas-welt.com oder über die angebundenen Buchungsportale. Bei Buchung über die Portale gelten die Bedingungen der Portale.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

§ 4 An- und Abreise

Am Anreisetag ist die Anreise ab 14.00 Uhr möglich. Der Gast wird gebeten ca. 30 min vor Ankunft unter der Mobilnummer +49 172-85 09 160 anzurufen. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu übergeben.
Der Vermieter behält sich vor, bei verspäteter Abreise einen weiteren Miettag in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer und der Kühlschrank müssen entleert sein.

§ 5 Ferienwohnungen

Die Ferienwohnungen werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für den Ersatz verlorener Schlüssel/Zylinderaustausch.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins ist nicht zu erstatten,

§ 6 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Vermieter einen angemessenen Aufpreis.
hat der Vermieter die Mitnahme des Haustieres gestattet, ist darauf zu achten, dass die Tiere ihre Notdurft nicht auf dem Gartengrundstück verrichten.

§ 7 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Die Ferienwohnungen sind für eine Belegung mit jeweils 4 Personen ausgelegt. Weitere Personen können ggf. nach vorheriger Absprache zu einem Aufpreis angemeldet werden. Kinder bis 1 Jahr sind frei, aber anzumelden.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet.
Bei Verstößen gegen die AGB ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

§ 8 Reiserücktritt

Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ist nicht möglich. Der Mieter bleibt auch dann, wenn er nicht anreist, zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe des vollen Mietpreises mit Ausnahme der Reinigungskosten verpflichtet. Bei einer anderweitigen Vermietung sind diese Einnahmen auf die Stornogebühr anzurechnen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage seitens des Vermieters, z. B. in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Es entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

§ 10 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

§ 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

§ 11.1. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit oder Geschwindigkeit des Internetzuganges. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder
Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 11.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Der Gast stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(3) In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Jeder Wohnungseinheit verfügt über einen PKW-Stellplatz.
(5) Der Anbieter hat ein Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung des Mietpreises.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Landsberg am Lech zuständig.